3D/4D-Sonografie

Entsprechend der Strahlenschutzverordnung darf standardmäßig keine 3D/4D-Sonografie durchgeführt werden. Diese Methode bleibt bestimmten diagnostischen Fragestellungen vorbehalten.

Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, die nicht medizinisch begründet und Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind seit dem 01.01.2021 verboten. Der 3D-Ultraschall ist aus Sicht der deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin für den Fetus ungefährlich.

Wir sind registrierte Praxis der Babyglück-App: https://babyglueck-app.de/

Preis: 10 Euro

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